Österreichs konstante Demokratieinitiativen gehen in die Offensive
Drei Demokratieinitiativen laden nach Salzburg ein, um die Kampagne für einen Demokratischen Verfassungskonvent aufzusetzen. Mehr Demokratie Österreich, IG Demokratie und das Netzwerk Volksabstimmen über Volksabstimmen (NVV). Die Tagung findet am Samstag, den 15. und Sonntag, den 16. März 2025 in Salzburg statt.
Die Kampagne für einen demokratischen Verfassungskonvent versteht sich als zivilgesellschaftliche Antwort auf die vielzitierte Krise der Demokratie. Ihr Engagement entspringt dem Bewusstsein, Demokratie verteidigen genügt nicht, es gilt ihre Defizite zu beheben und sie permanent weiterzuentwickeln. Ihr Herzschlag ist die bürgerliche Partizipation.
Am Samstagvormittag stellt das Netzwerk Volksabstimmen über Volksabstimmen www.demokratischdenken.eu seinen Vorschlag eines demokratischen Verfassungskonvents vor. Der Vorschlag konzentriert sich auf den formalen Aufbau des Konvents und nicht auf die einzelnen Inhalte. Das demokratische Verständnis des Verfassungskonvents manifestiert sich in seiner Ausgestaltung. Sie gewährleistet eine repräsentative zivilgesellschaftliche und bürgerliche Beteiligung und bewahrt die angestrebte Verfassungsänderung vor einer (allzu) parteipolitisch motivierten Agenda. Ausgestaltung und Verfahren stellen sicher, dass parteipolitische Positionen – wie andere auch – einer demokratischen Bearbeitung unterzogen werden, in der sie die Gelegenheit erhalten, sich zu bewähren. Damit wird das bestehende Machtgefälle zwischen der Bürgerschaft und dem politischen Establishment ein Stück weit ausgeglichen. Und eine Lehre aus dem weitgehend gescheiterten Österreichkonvent (2003-2005) gezogen.
Der demokratische Verfassungskonvent besteht aus vier Modulen. Den Verfassungsräten, einer verfassungsgebenden Versammlung, einer Abstimmung durch den Nationalrat und einer Abstimmung durch den Souverän (stimmberechtigte Bevölkerung).
Einberufen wird der Konvent durch ein Verfassungskuratorium, das sich aus Vertreter*innen des Souveräns, der legislativen Politik und der Trägerschaft der Kampagne zusammensetzt. Das Kuratorium wird von zwei Beiräten flankiert. Einer mit Vertreter*innen der Exekutive und Judikative, der zweite mit Vertreter*innen der Wissenschaften. Ein Arbeitsausschuss unterstützt das Kuratorium in der operativen Umsetzung des Konvents. Dem Verfassungskuratorium geht eine politische Vereinbarung zu seiner Gründung voraus.
Die von den themenspezifisch arbeitenden Verfassungsräten ermittelten Vorschläge werden auf der verfassungsgebenden Versammlung zu einem Verfassungsvorschlag ausverhandelt und zusammengezogen, der dem Nationalrat und dem Bundesvolk zur Abstimmung vorgelegt wird.
Verfassungsräte und verfassungsgebende Versammlung setzen sich paritätisch aus Bürgerschaft, repräsentativer Politik und avancierter Expertise zusammen. Ein hier die Bürger dort die Politik soll vermieden werden. Die fachliche avancierte Expertise steht sowohl der Politik als auch der Bürgerschaft beratend zur Seite. Das Agenda-Setting für die einzelnen Verfassungsräte erfolgt auf demokratischem Weg durch das Verfassungskuratorium.
Die Entscheidungsfindung im Kuratorium, den einzelnen Verfassungsräten, und der verfassunggebenden Versammlung wird per systemischem Konsensieren und Abstimmen im Konsent betrieben. Diese soziokratischen Verfahren sorgen für potentiell mehrheitsfähige Vorschläge. Systemisches Konsensieren, indem der geringste Widerstand gegen einen Vorschlag ermittelt wird. Abstimmen im Konsent, indem erst dann abgestimmt wird, wenn schwerwiegende Einwände ausgeräumt sind. Einwände gegen einen Vorschlag gelten als schwerwiegend, sofern sie in der Sache begründet liegen und der durch den jeweiligen Einwand aufgezeigte Inhalt den Zielen des Verfassungsrats schadet. Die Abstimmungen durch den Nationalrat und den Souverän arbeiten mit der demokratischen Mehrheitsentscheidung. Die verfassungsgebende Gewalt des Volks verbleibt beim Souverän und kommt per Abstimmung durch das Bundesvolk ins Tragen oder eben nicht.
Am Samstagnachmittag wird‘s darum gehen, in welcher Form sich die Organisationen an einer Trägerschaft für die Kampagne bzw. an der Kampagne selbst beteiligen können. Klar ist, die Kampagne muss professional aufgesetzt und durchgeführt werden. Eine Verfassungsänderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung. Die Kampagne soll partizipativ sein. Sie soll der Bevölkerung die Möglichkeit bieten, die demokratische Erfahrung zu machen.
Ein erster Schritt besteht im Aufbau von Netzwerken. Eins in der Zivilgesellschaft und den NGOs, ein parteiübergreifendes in der repräsentativen Politik, ein medienübergreifendes aus in der Sache interessierten Journalistinnen und Journalisten, eins in den Wissenschaften und gewiss nicht zuletzt: in Kunst und Literatur. Ein weiterer Programmpunkt ist die Finanzierung der Kampagne.
Am Sonntag wird gemeinsam mit einem professionellen Campaigner an der Kampagnenentwicklung gearbeitet. Dafür konnte Sigi Ramoser gewonnen werden. Er leitet die renommierte und für innovative Projekte bekannte Vorarlberger Designagentur Sägenvier.
Ziel der Salzburger Demokratie-Tagung ist das Aufsetzen einer Trägerschaft für die Kampagne “Demokratische Verfassungskonvent“. Ziel der Kampagne ist die Einberufung eines demokratischen Verfassungskonvents binnen zwei Jahren.