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Netzwerk Volksabstimmen über Volksabstimmen

Chronologie

2018 Gründung der Initiative Ludesch. Anlass ist die geplante Erweiterung der in den Vorarlberger Gemeinden Ludesch und Nüziders angesiedelten Getränkeindustrie Rauch, Red Bull und Ball ins Ludescher Neugut. 

Die Firma Rauch hält die exklusive Abfülllizenz für Red Bull und betreibt dafür zwei Standorte, Widnau (Schweiz) und Ludesch-Nüziders (Österreich). Am Standort Ludesch-Nüziders werden per Jahr rund 3.7 Milliarden Dosen Red Bull abgefüllt.  Ball stellt die Aluminiumdosen her, Red Bull das Konzentrat, Rauch verdünnt es mit Wasser und füllt ab. Aufgrund der österreichischen Rechtslage bezahlen die Unternehmen nichts für die industrielle Verwertung des Grundwassers. Der Walgau beherbergt eines der größten Grundwasservorkommen Mitteleuropas. Und die Böden im Neugut zählen zu den fruchtbarsten in Vorarlberg. Ludesch war die „Salatschüssel Vorarlbergs“, die Flächen liegen in einer mikroklimatischen Gunstlage und sind für den „inneralpinen Gemüsebau“ (Stichwort Gemüsebau in Tirol) hervorragend geeignet. Sie, die Flächen, sind zudem Teil der Vorarlberger Landesgrünzone, ein Landesraumplan, der sie per Verordnung vor Verbauung schützt. Es ging um 16 ha Acker- und Grünland (Dinkel und Roggen, Mais, Feldgemüse, Wiesen). In einer ersten Erweiterungsetappe sollten rund 6 ha verbaut werden, in einer zweiten die restlichen 10 ha.

Wir begannen uns zu informieren und mit den  Auswirkungen einer solchen Erweiterung zu beschäftigen, dachten nach, trafen uns in losen Abständen um miteinander zu reden und das gemeinsame Vorgehen zu besprechen, auch um einander kennenzulernen und eine freud- und sinnvolle Zeit miteinander zu verbringen, veranstalteten öffentliche Vortragsabende, verfassten Stellungnahmen im Landesgrünzonenverfahren, intervenierten auf politischer Ebene, gingen auf die Straße,  demonstrierten, und gaben über anderthalb Jahre hinweg informative Rundbriefe zu Themen wie Boden, Landwirtschaft, Wasser, Umgang mit Ressourcen, die auch Lebensraum sind, Wirtschaftsstruktur, Verkehr, Ernährung und Gesundheit (Industrial Diseases v.a. Adipositas und Herz Kreislauferkrankungen), usw. heraus und verteilten sie in Ludesch. Da nichts half, entschieden wir uns im Frühling 2019 für eine Volksabstimmung, sammelten die dafür benötigten Unterstützungserklärungen, bürdeten uns Arbeit auf, erlebten blaue Wunder und lernten viel.“

April 2019 Die Initiative Ludesch überreicht dem Ludescher Vize-Bürgermeister knapp 1000 Unterschriften für die Abhaltung einer Gemeinde-Volksabstimmung über die Flächen in der Landesgrünzone. Die Bevölkerung von Ludesch und Umgebung übt sich in gelebter demokratischer Kultur. Die Vorarlberger Öffentlichkeit verfolgt die Sache, die verhandelten Themen erfahren öffentliche Aufmerksamkeit.

10. November 2019 Abhaltung der Volksabstimmung in Ludesch. Unglaublich, aber die Mehrheit entscheidet sich für die Beibehaltung der Widmung Freifläche Landwirtschaft. Damit hatten nur wenige gerechnet, unter anderem auch deshalb, weil die Projektwerber der Gemeinde Ludesch drei Tage vor der Abstimmung 5 Millionen Euro in Aussicht stellen, falls die Abstimmung in ihrem Sinn ausgeht und sie bauen können.

Sie war eine richtungsweisende politische Grundsatzentscheidung der Ludescher Bevölkerung. Sowie eine vitalisierende und lehrreiche Übung in gelebter demokratischer Kultur. Die Leute haben miteinander geredet, diskutiert, debattiert und einander in die Schranken gewiesen. Sich interessiert und informiert, gelesen, nachgelesen, sich schlau gemacht und gemeinsam politisch gehandelt. Sie war auch ein Laboratorium für die Diskussion, die in unserer Gesellschaft zu führen sein wird, für die ausständige gesellschaftliche Diskussion über unsere Lebensweise und die ihr zugrundeliegenden Werte, als ein miteinander und zueinander sprechen, das unerhörte Facetten zutage brachte.

Ein hoffnungsvolles Moment an ihr: durch die konsequent sachliche und demokratische Bearbeitung von ökologischen Themen und Fragen der Gerechtigkeit lässt sich eine Mehrheit gewinnen.

Und, nicht zu vergessen, sie steht nach wie vor quer zur herrschenden Gemeinde- und Landespolitik. Die ihre „Niederlage“ bis heute nicht verwunden hat, davon zeugt das da und dort zu hörende „So etwas wie in Ludesch darf uns nicht noch einmal passieren!“ Und die das Ergebnis, entgegen ihren ausdrücklichen und nimmermüden Bekenntnissen zum politischen Gewicht der demokratischen Entscheidung, nicht wirklich anerkennen: die Umwidmung der Flächen ist nach wie vor nicht vom Tisch.

Das hier nur grob Umrissene zeigt, wie wichtig ein solches subjektives Abstimmungsrecht in einer bestimmten Angelegenheit und wie existentiell notwendig es für ein demokratisches Gemeinwesen ist, dass vor allem die politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträger*innen lernen, mit „Widerspruch“ umzugehen!

Dezember 2019 Anfechtung der Volksabstimmung durch einige Grundeigentümer.

Ab Februar 2020 Der VfGH ergreift die Gelegenheit am Schopf und unterzieht die landesgesetzliche Rechtsgrundlage für Volksabstimmungen einer Gesetzesprüfung. Das demokratische Prinzip der Verfassung wird auf ein repräsentativ-demokratisches Prinzip und eine Systementscheidung reduziert, aus der „unmittelbaren Teilnahme“ wird eine Form von „Mitwirkung“ (Art. 117 Abs. 8 B-VG).

Der Initiative Ludesch wird im Rahmen des Normprüfungsverfahrens die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt. Ein Arbeitsteam der Initiative (Christoph Aigner und Eddi Klösch) setzen sich gründlich und sorgsam mit dem Zustandekommen der Entscheidung des VfGH auseinander. Es wird nach und nach klar, da werden demokratische Grundsätze verhandelt, die weit über die Bundesverfassung und die Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs hinausreichen. Sie werfen Fragen auf, die ein jeder nur für sich selbst beantworten kann. Die eben kein für einen anderen denken und kein für einen anderen sprechen, kein füreinander sprechen und einander repräsentieren (als stellvertreten) erlauben.

Es wird klar, davon müssen wir, die Bevölkerung, die Leute, das Stimmvolk (der Demos) und das Staatsvolk (der Souverän), miteinander und zueinander sprechen. Und dabei kann keiner für uns – als ein Stimm- und Staatsvolk – als ein mehr oder weniger berechtigtes, uns einander berechtigendes oder auch Rechte vorenthaltendes – sprechen und sprechen hören. Weder für uns noch gegen uns sprechen. (Und dabei vereinnahmen). Und weniger noch: uns darin bestimmen (und somit zu beherrschen). Und am allerwenigsten als „System“ (samt „Systementscheidung“ als definitiver und endgültiger), das keine Möglichkeit – für den Demos – vorsieht, genau das – eigenständig – zu verhandeln und demokratisch zu entscheiden.

Natürlich kann man das machen, aber: es ist undemokratisch. Darüber soll man sich nicht täuschen. Und darin soll und darf man sich nicht täuschen lassen. Von nichts und niemand, auch nicht von sich selbst. Ansonsten man sich selbst oder auch wir einander Sand in die Augen streuen bzw. uns vernebeln. Die Fragen und Bedenken der Initiative Ludesch werden in Sprache gefasst. (Und im Februar 2021 zwecks Prüfung an die EU-Kommissarinnen für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie übermittelt.)

6. Oktober 2020 Der VfGH hebt die entsprechenden Landesgesetze und die Ludescher Volksabstimmung auf. Er setzt damit eine Serie an Entscheidungen fort, deren gemeinsamer Nenner die Nicht-Anerkennung eines demokratischen Grundrechts ist. Das Recht von Bürgerinnen und Bürgern eigenständig Volksabstimmungen (unmittelbare Teilnahme) herbeizuführen, deren Ergebnis verbindlich ist, sofern es verfahrenskonform zustande kam.

Genauer. Die Entscheidung (G 166/2020) ist Teil einer Serie von VfGH-Rechtsprechungen (G 103/00; G 62/05 und G 166/2020), deren gemeinsamer Nenner auf den Punkt gebracht so formuliert werden kann: Es besteht kein bürgerlicher Rechtsanspruch auf Volksabstimmungen bzw. unmittelbare Teilnahme – weder auf Gemeindeebene noch auf Landesebene und schon gar nicht auf Bundesebene.

Diese Erkenntnisse des VfGH entscheiden einen grundsätzlichen demokratischen und rechtsstaatlichen Fragenkomplex. Damit reicht ihre Bedeutung weit über den Gegenstand der einfachgesetzlichen Normprüfung hinaus. Letztlich entscheiden diese VfGH-Erkenntnisse auch über das demokratische Prinzip der Bundesverfassung (siehe Eintrag Februar 2020), mithin über den Normprüfungsmaßstab. Das wirft gewichtige Fragen auf, die aus demokratischer Perspektive einer möglichst breiten öffentlichen Diskussion bedürfen. Denn – und gewiss nicht zuletzt: „Das Recht der Republik Österreich geht vom Volk aus.“ 

Der Rechtswissenschaftler Mathias Eller kommentiert die Entscheidung des VfGH im Blog des Instituts für Föderalismus Innsbruck so: „Art 117 Abs 8 B-VG, welcher in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde die Landesgesetzgebung ermächtigt, die unmittelbare Teilnahme und Mitwirkung der zum Gemeinderat Wahlberechtigten vorzusehen, wird so de facto zu einer leeren Floskel. (…) Den Absichten des Bundesverfassungsgesetzgebers steht diese Entscheidung nunmehr diametral entgegen“. Föderalismus Blog (foederalismus.at)

Anhand der „unmittelbaren Teilnahme“ (vom Bundesverfassungsgesetzgeber 1984 in die Verfassung eingeführt; Art. 117 Abs. 8 B-VG. In der Erläuterung der Regierungsvorlage wird die unmittelbare Teilnahme ausdrücklich als Volksabstimmung (und nicht als Veto-Referendum) bezeichnet, bei der die demokratische Mehrheit anstelle der ansonsten zuständigen Organe entscheidet) lassen sich einige der Fragen und Probleme, die die VfGH-Entscheidung aufwirft, exemplarisch aufzeigen. Es würde den Rahmen der Chronik sprengen, den Aufweis an dieser Stelle hinreichend präzise zu leisten. (Laut Erläuterung zur Regierungsvorlage besteht die „unmittelbare Teilnahme“ darin “…, dass den zum Gemeinderat Wahlberechtigten (…) in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde die Entscheidung anstelle der an sich zuständigen Gemeindeorgane überlassen wird“ (446 BlgNR 16. GP,7))

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Richterschaft des VfGH um die Problematik ihrer Entscheidung weiß. So weist die Medien-Sprecherin des VfGH ausdrücklich darauf hin, dass, so man das anders wolle, die Politik gefordert ist. Für die demokratische Haltung und das demokratische Selbstverständnis bedeutet das wiederum, es gilt mit der Politik, die für sich einen repräsentativ demokratischen Anspruch deklariert, abzuklären, ob sie neben dem Wahlrecht das Abstimmungsrecht als demokratisches Grundrecht – mithin den Wesenskern von Demokratie – anerkennt. Oder die Sache per üblicher Lippenbekenntnissen zur direkten Demokratie abtut und auch nicht weiter darüber nachdenkt, worin das Aufgabenbild von Repräsentation im Rahmen einer demokratischen Ordnung besteht. Das ist, was auf dem Prüfstand steht. Nicht mehr und nicht weniger.

Diese Entscheidung des VfGH sorgte auf allen politischen Ebenen der Republik Österreich für Irritationen. Die Vorarlberger Landespolitik bekommt ein Jahr Zeit, um die betroffenen Landesgesetze zu reparieren 

November 2020 Antrag der oppositionellen Vorarlberger Nationalratsabgeordneten für eine Verfassungsänderung; da die VfGH-Entscheidung das demokratische Prinzip der Bundesverfassung betrifft, ist eine „Gesamtänderung der Bundesverfassung“ vonnöten. Die Initiative Ludesch beginnt darüber nachzudenken, wie aus dem leicht missverständlichen Wording (an der Verfassung hat sich vieles bewährt!) eine Gelegenheit für eine demokratische Verfassungsreform wird, bei der die Verfassung an die Aufgaben des 21. Jhdt. adaptiert wird. 

Dezember 2020 Mehrheit im Bundesrat spricht sich für eine Verfassungsänderung aus.

Ab November 2020 formiert sich eine Vorarlberger Demokratiebewegung.

Februar 2021 Einstimmiger Landtagsbeschluss, der die Bundesregierung auffordert, eine Verfassungsänderung zu verfolgen.

Öffentliches Verfahren der Gesetzesreparatur, die eine vollständige Abschaffung (!) des bürgerlichen Volksabstimmungsrechts auf Gemeindeebene vorsieht. Die Landesregierung unterlässt jeden Versuch, vom Recht der Landesbürgerinnen und -bürger zu retten, was noch zu retten möglich wäre.  

März 2021 Aktion Volksabstimmen über Volksabstimmen – in fast 40 Vorarlberger Gemeinden werden Anträge auf Abhaltung einer Volksabstimmung gestellt. Daraufhin beschließen über 20 Gemeinden – u.a. die Landeshauptstadt Bregenz – eine Resolution, die den Nationalrat auffordert, eine Verfassungsänderung zu verfolgen.

April 2021 Landesregierung legt die Gesetzesreparatur auf Eis, um eine landesweite Volksabstimmung zu verhindern, die sich auf den Gesetzesbeschluss des Landtags bezogen hätte. Verhandlungen mit dem Gemeindebund zwecks Unterstützung einer Volksabstimmung erweisen sich als zäh, lehr- und aufschlussreich.

Juli 2021 Gründung des Netzwerks Volksabstimmen über Volksabstimmen. Ausarbeiten eines Gesetzesentwurfs, der vom Volksabstimmungsrecht rettet, was zu retten ist. Das Initiativrecht der Bürger*innen bleibt erhalten, aber der Gemeindevertretung wird im Zuge des Volksabstimmungsverfahrens eine Vetomöglichkeit eingeräumt, damit wird der Rechtsprechung des VfGH Rechnung getragen. Die Neos bringen den Entwurf des Netzwerks in den Landtag, der Landtag ändert ihn etwas ab und beschließt ihn im September.

14. November 2021 Demokratiedemo in Bregenz; Grundsatzrede auf dem Platz vor dem Landtag, sie schließt mit drei Forderungen an die Vorarlberger Landespolitik.

Behandlung der Frage nach dem Volksabstimmungsrecht im Verfassungsausschuss des Nationalrats. Die Vertreter der Parteien im Verfassungsausschuss einigen sich auch einen Entschließungsantrag. Die Formulierungen bezeugen einen Kompromiss zwischen Parteiinteressen(!), in dem das Wesentliche verlorengeht.

Verlagerung demokratischer Defizite (Vorenthaltung eines demokratischen Grundrechts, Verfehlen zentraler demokratischer Grundsätze, Errichtung eines repräsentativ-demokratischen Herrschaftssystems) in das „regionale Bedürfnis“ aus Sicht der Bundesländer.

19. November 2021 Entschließung des Nationalrats beauftragt BM Edtstadler mit der Einrichtung und Durchführung eines Länderdialogs – unter ausdrücklicher Einbindung der Landtage, die aber unterbleibt (!). Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts (BKA) führt Gespräche mit den Landesamtsdirektoren und Gesetzgebungsabteilungen der Länder.

Jänner 2022 Besuch des Netzwerks im Vorarlberger Landtag, drei Anregungen. Erstens. Vorarlberg übernimmt Leadership im Länderdialog (Bemüht sich um die Herstellung des vom Nationalrat erwünschten „gemeinsamen Verständnisses der Länder“).

Zweitens. Landesweite Volksabstimmung in einer genuin demokratischen Angelegenheit sorgt am ehesten für die mediale Öffentlichkeit und breitenwirksame Diskussion, die für eine Verfassungsänderung vonnöten ist (Fragestellung: Sollen Landtag und Landesregierung mit einem direkt-demokratischen Mandat zwecks Wiedergewinnung des bürgerlichen Volksabstimmungsrecht ausgestattet werden?). Und drittens Unterstützung bei der Verfolgung einer verfassungsgebenden Versammlung zwecks demokratischer Verfassungsreform, die fürs 21. Jhdt. taugt.

Februar bis Juni Verhandlungen mit den Parteien. Vorlage von Argumentarien – von wegen „sanfter Zwang des besseren Arguments“ sowie „demokratisches Denken und Wissen darum, was Demokratie bedeutet!“.

23. Juni VN-Stammtisch, alle Parteien bis auf die ÖVP unterstützen eine landesweite Volksabstimmung. Im Nachgang, Telefonat mit Eva Hammerer, Die Grünen, schwenkt auch Roland Frühstück, ÖVP, um: er befürworte eine landesweite Volksabstimmung. Die Position der V-ÖVP werde den Sommer über abgeklärt. Es schaut gut aus. 

September Offener Brief des Netzwerks an die Vorarlberger Zivilgesellschaft, Kontaktaufnahme mit Eva Hammerer, sie spricht von Verhandlungen mit der ÖVP, sie könne noch nichts sagen. Ende September, knapp vor dem Oktober-Landtag, wird es öffentlich: bundesweites Volksbegehren statt landesweiter Volksabstimmung. Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne bringen einen entsprechenden Antrag in den Rechtsausschuss des Landtags ein.

5. Oktober Landtagsbeschluss, der die Landesregierung ersucht ein „allfälliges Volksbegehren“ zwecks Verankerung des Volksabstimmungsrechts in der Bundesverfassung zu unterstützen. Das Netzwerk bleibt skeptisch, Wert und Glaubwürdigkeit des Beschlusses steht und fällt mit der konkreten Form der Unterstützung. Politische Verantwortung und Arbeit werden auf das bürgerliche Engagement abgewälzt. Dennoch: Politik und Bürgerschaft arbeiten zusammen! Es geht um ein demokratisches Grundrecht und eine demokratische Verfassungsreform.

Oktober Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Clubobleuten und Clubvertretern, Fachreferenten und Vertretern des Netzwerks wird eingerichtet. Ausverhandeln eines Commitments, das Arbeitsteilung und Finanzierung umfassen soll. Verhandlungsteam des Netzwerks besteht zwischen Oktober 22 und Juli 23 aus Lukas Krainer, Mehr direkte Demokratie Vorarlberg, Konrad Steurer, Bürgerrat faire Wahlen, Christoph Aigner, Initiative Ludesch und Netzwerksprecher.

Oktober bis Dezember Arbeitssitzungen der Steuerungsgruppe. Netzwerk erarbeitet ein Commitment, das von allen Parteien angenommen wird, und eine Organisationsstruktur der operativen Durchführung des Volksbegehrens. An der Frage der Finanzierung scheiden sich die Geister (es darf nichts kosten). Schwierige Verhandlungen, Welten prallen aufeinander, zwei Schritte vor einer zurück.

Die Landesregierung ist der Elefant im Raum – sie glänzt durch Abwesenheit. Auch die zivilgesellschaftliche Vernetzung gestaltet sich schwierig, Volksbegehren sind ein inflationär gewordenes Instrument. 

Monatliche Netzwerktreffen in der Faehre, Dornbirn. Lebhafte Diskussionen. Zweifel an der Zweckmäßigkeit eines Volksbegehrens und der Glaubwürdigkeit der entscheidungsbefugten Landespolitik wachsen.

Dezember Information des Netzwerks durch Johanna Resch, Kabinettsmitarbeiterin von BM Edtstadler, über den Stand des Länder-Dialogs und die Beauftragung des Instituts für Föderalismus mit der Erhebung der Möglichkeiten einer juristischen Lösung (keine „Gesamtänderung der Verfassung“ nötig).

Informatives Schreiben des Netzwerks an Johanna Resch. 

Jänner 2023 mit der Vorlage eines konkreten Budgetentwurfs (ca. 150 000 Euro für eine professionelle Durchführung und Kampagne) durch das Netzwerk klären sich die Haltungen: Das bürgerliche Volksabstimmungsrecht darf nichts kosten. Es ist weder den Parteien noch der Landesregierung ihre jeweiligen Budgetanteile wert. Die Verhandlungen drohen zu scheitern, Einleiten eines auf drei Monate anberaumten partizipativen Prozesses mit dem FEB (Büro für freiwilliges Engagement und Beteiligung, ehemaliges Zukunftsbüro) wird zum Ausweg.

3. März Start des partizipativen Prozesses im FEB-Büro, Netzwerk bringt ein Positionspapier ein. Konstruktive Begegnung. Den FEB-Mitarbeitern, Michael Lederer, Leiter, und Stefan Lins, wird deutlich, um was es geht. Schreiben an Johanna Resch, Terminanfrage bei BM Edtstadler, und an Dr. Peter Bußjäger, Leiter des Föderalismus-Instituts, 3 Fragen. 

Anfang April Projektschmiede im FEB. Viel Deja-vu, viel Gemeinplätze, zu großer Wissens- und Erfahrungsvorsprung aufseiten des Netzwerks, es geht um konkretes. Dennoch: guter Erfahrungsaustausch und anregende Gespräche!

26. April Treffen mit BM Karoline Edtstadler, Kabinettsmitarbeiterin Johanna Resch. Abteilungsleiter Verfassungsdienst im BKA Albert Posch. Informatives Treffen. Gedankenaustausch. Man sei nur Gastgeber des Länderdialogs (!), die Landeshauptleute hätten denselben in die Hand genommen, sie seien am Zug, man warte auf eine einheitliche Position, die wohl nicht Fisch, nicht Fleisch werde.

Cocreative Rückfahrt nach Vorarlberg. Es braucht eine Gesamtstrategie – Volksbegehren kann nur die Begleitmusik sein – und Plan B, Idee einer Demokratie-Enquete mit den Stakeholdern, teils als Reenactment, entsteht.

17. Mai Treffen mit der Steuerungsgruppe. Abschluss FEB Prozess, keine neuen Erkenntnisse, 3-monatige Kreisbewegung. Bericht Stand Länderdialog bringt frischen Wind in die Überlegungen, Möglichkeit einer Volksbefragung im Rahmen des Länderdialogs wird mehrfach angesprochen.

Vorlage einer kommentierten Zusammenfassung der Projektschmiede und eines Strategiepapiers für ein gemeinsames Vorgehen.

Ende Mai Offener Brief des Netzwerks an LH Wallner – u.a. wird Vorarlberger Leadership im Länder-Dialog gefordert.

16. Juli Treffen mit KO Roland Frühstück und LH Markus Wallner. Eruieren eines gemeinsamen Nenners, der sich schon im Oktober als illusorisch erweisen wird. Zwei konkrete Ergebnisse als Ansagen, die sich – ebenfalls im Oktober – als leere Worte entpuppen. Sommerpause.

16. Oktober Treffen Steuerungsgruppe: ÖVP und FPÖ sagen ab. Grüne und Neos warten ab. Manuela Auer, SPÖ, nimmt teil. Einbringen eines Antrags auf die Durchführung einer Landesvolksbefragung im Rahmen des Länder-Dialogs durch die SPÖ steht zur Diskussion und wird nach Rücksprache mit der Fraktion bestätigt.

Ende Oktober Netzwerktreffen – Wird das allgemeine, gleiche und freie Abstimmungsrecht (unmittelbare Teilnahme) ein Wahlkampfthema der Vorarlberger Landtagswahl 2024? Erste Schritte, um die Kommunikation mit der Öffentlichkeit zu professionalisieren.

30. November Netzwerkaktion „Länderdialog“. Schreiben an den Verfassungsausschuss des Nationalrats, BM für EU und Verfassung Edtstadler, die Landtagspräsidentinnen und Landtagspräsidenten der österreichischen Bundesländer, sowie den Vorarlberger LH Wallner. Wir stehen am Anfang einer Demokratisierung der österreichischen Demokratie.  Im Dossier „Betreff: Länderdialog“ wird das allgemeine, gleiche und freie Abstimmungsrecht erarbeitet und begrifflich geklärt. Pressekonferenz „Frischer Wind für den Länderdialog“.

9. Dezember SPÖ bringt den Antrag des Netzwerks in den Vorarlberger Landtag ein, Zuweisung an den Rechtsausschuss.

Beantragt werden erstens Vorarlberger Landesregierung setzt sich im Länderdialog für das bürgerliche Volksabstimmungsrecht ein, zweiten Durchführung einer Landesvolksbefragung im Rahmen des Länderdialogs, drittens Landtagspräsidium soll mit anderen Landtagen in Kontakt treten.

24. Jänner 2024 Im Rechtsausschuss wird der von der SPÖ eingebrachte Antrag per Regierungsmehrheit, ÖVP und Grüne, vertagt. Damit wird eine öffentliche Diskussion und Abstimmung im Landtag verhindert. Für das Netzwerk geht somit eine erste Etappe ihres Engagements für die Wiedereinführung des bürgerlichen Volksabstimmungsrechts in die Verfassung zu Ende. Das Herstellen eines parteiübergreifenden Vorarlberger Konsenses erweist sich als Ding der Unmöglichkeit. Mit dem Ende der Legislaturperiode endet auch der Länderdialog. Zurück an den Start.

20. März Nach zweimonatigen Vorbereitungen: Gründung des Vereins zur Förderung der Netzwerks Volksabstimmen über Volksabstimmen. 

27. März 2024 Gründung des Trägervereins „Verein zur Förderung des Netzwerkes Volksabstimmen über Volksabstimmen“, per bescheidlicher Rechtskraft am 4. April unter der ZVR-Zahl: 1914914216.

3. Oktober 2024 Diskussionsabend im Gemeindezentrum Ludesch mit allen wahlwerbenden Parteien zur Vorarlberger Landtagswahl 2024 unter dem Titel Wieviel Demokratie enthält das kommende Landesregierungsprogramm und wie fit ist die Opposition dabei? Demokratiepolitische Positionen der wahlwerbenden Parteien.